Heizungsanlagen
Der Heizungsbereich steht heute mehr denn je im gesellschaftlichen Fokus. Wir sehen uns mit unserem innovativen Angebot als Ihr Partner in der Energiewende. Daher legen wir einen besonderen Fokus auf die energetische Modernisierung bestehender Heizungsanlagen.
Um Ihre Heizkosten zu senken und die Umwelt zu schonen, ist hier der Einsatz von erneuerbaren Energien unser Spezialgebiet. Nach umfangreicher Analyse und Beratung erhalten Sie eine bedarfsgerechte und zukunftssichere Heizungsanlage, welche die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung erfüllt.
Stückholzkessel
Heizen mit Holz ist auch, wenn man selbst keinen Wald hat, extrem günstig. Es schädigt das Klima nicht, stärkt die heimische Wirtschaft und ist krisensicher, denn Holz ist in Europa in Hülle und Fülle vorhanden.
Ein moderner Scheitholzkessel ist hocheffektiv. Man muss im Normalfall nur einmal am Tag Brennstoff nachlegen, an sehr kalten Tagen vielleicht zweimal. Vollautomatisch läuft ein Scheitholzkessel aber nie.
Gasheizungen
Selbst die bewehrte Gasheizungen lässt sich oft noch optimieren. Auch diese können den Energiehaushalt schonen und sparen Heizkosten ein. Um die vorgegebene Raumtemperatur zu erreichen und zu halten, schaltet sich ein herkömmlicher Brenner immer wieder an und aus. Ein Gasbrennwert-Kessel spart sich diese Verschwendung. Er passt sich Ihrem Wärmebedarf jederzeit ganz automatisch an und arbeitet auf Sparflamme weiter. In einem Einfamilienhaus reduzieren sich die Heizkosten nach dem Austausch um bis zu 30%.
Ölkessel
Ölheizungen sind nach Gasheizungen in Deutschland in den meisten Häusern vorhanden, insgesamt sind es rund 6 Millionen. Moderne Ölheizungen sind sparsam und ressourcenschonend, benötigen keine Infrastruktur wie Gasheizungen, sondern geben völlige Unabhängigkeit, auch in der Beschaffung des Brennstoffs.
Ölheizungen dürfen ab 2025 nicht mehr verbaut werden.
Pelletkessel
Der ETA PelletsCompact braucht wenig Platz und ist der ideale Pelletkessel für die Sanierung oder beim Neubau von größeren Wohngebäuden und Unternehmen.
Er ist nur knapp 130 cm hoch, einen guten Meter lang und keine 90 cm tief, aber er beheizt größere Wohngebäude oder kleinere Unternehmen. Im Heizraum bleibt Platz.
Wärmepumpen
Wussten Sie, dass die Wärmepumpe die beliebteste Heizung im Neubau ist? Die umweltfreundliche Heizungsart ist bei Neubauten sogar weiter verbreitet als die klassische Gasheizung. Aber auch in älteren Häusern sind diese Wärmeerzeuger eine Überlegung wert. Die Absatzzahlen sind 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 40% gestiegen.
Heizungstausch Formular
Füllen Sie ganz einfach das Anfrageformular mit allen notwendigen Informationen aus. Sie erhalten in Kürze von uns eine Rückmeldung, wir klären Details und entscheiden gemeinsam, ob eine Vor-Ort-Beratung gewünscht wird und notwendig ist.
BAFA Förderungen
Was wird gefördert?
In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Inbestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:
Solarthermieanlagen
Die Errichtung oder Erweiterung von Solarthermieanlagen zur thermischen Nutzung wird gefördert, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und / oder Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme / Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
Biomasseanlagen
Gefördert wird die Installation von
- Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackschnitzeln
- Pelletöfen mit Wassertasche
- Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz
- sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
ab 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung.
Auch die Nachrüstung von Sekundärbauteilen zur Partikelabscheidung oder zur Brennwertnutzung wird gefördert.
Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
Wärmepumpenanlagen
Gefördert wird die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Raumheizung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen.
Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
Hybridanlagen
Die mehrere Anlagen kombinieren und mit Inbetriebnahme Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen
EE-Hybridheizungen kombinieren ausschließlich Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe).
Die Förderung beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Kosten.
Gas-Hybridheizungen kombinieren eine neue Gasheizung mit einem oder mehreren Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe) über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik miteinander.
Technische Voraussetzungen sind u. a. für die Förderung der Gas-Hybridheizung:
- die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETA S) muss mindestens 92 % erreichen
- eine hybridfähige Steuerungs- und Regeltechnik muss installiert oder vorhanden sein
- der regenerative Wärmeerzeuger muss mindestens 25 % der Heizlast des versorgten Gebäudes bedienen. Informationen zur Berechnung finden Sie bei den Fördervoraussetzungen.
- der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Dies gilt für die gesamte förderfähige Anlage, inklusive aller erneuerbaren Wärmeerzeuger.
Renewable Ready Gas-Brennwertheizungen
Die spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen
Wird bei der Erstellung einer Gas-Hybridheizung (siehe oben) zunächst nur ein neuer Gasbrennwertkessel installiert und erst später, in einer zweiten Maßnahme, die thermische Nutzung erneuerbarer Energien realisiert, kann die Installation des Gasbrennwertkessels gefördert werden, falls hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Teil des Heizsystems mit verbaut wird.
Die Erweiterung von „Renewable Ready“ zu einer Gas-Hybridheizung gemäß den Technischen Mindestanforderungen muss binnen zwei Jahren erfolgen.
Die Förderung beträgt bis zu 20% der förderfähigen Kosten.
Austauschprämie für Ölheizungen
Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 35% und für Heizungen, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen ein Fördersatz von 40%.
Wichtig zu beachten:
Bei einer Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10 kann keine Förderung gewährt werden.
Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.
Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Mit einer Förderung aus den im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programm ist eine Kumulierung nur bei den KfW-Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ möglich.
Nicht zulässig ist eine Kumulierung mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35 c Einkommenssteuergesetz).
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